Walldorf — Der heute separat veröffentlichte Zwischenbericht der SAP AG zum 1. Quartal berücksichtigt erstmals die vorgenommenen Änderungen in der Rechnungslegung und im Berichtswesen des Konzerns. Diese Änderungen sind von nun an auch für alle zukünftigen Zwischenberichte gültig.
“Wir sind sehr zufrieden mit dem reibungslosen Übergang von HGB auf US-GAAP und dem gleichzeitigen Wechsel der Berichtswährung. Diese Änderungen haben wir in einer außergewöhnlich kurzen Zeit mit einem hochmotivierten Team und mit Hilfe unserer Softwaresysteme bewerkstelligt”, sagt Dieter Matheis, Kaufmännischer Leiter der SAP AG. “Die Änderungen werden die Vergleichbarkeit unserer Ergebnisse mit denen anderer Unternehmen in unserer Branche erleichtern.” Die nachfolgenden Quartalsberichte für 1998 wurden rückwirkend an US-GAAP angepaßt. Gewinn- und Verlustrechnung 1998
Gewinn- und Verlustrechnung 1. Quartal 1999
Regionale Umsatzverteilung (in Mio. EUR)
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Einfluß der Anpassungen an US-GAAP
Umsatzabgrenzungen
Gemäß der Realisierung von Softwareumsätzen nach US-GAAP (“SOP 97-2”) müssen bestimmte Lizenzumsätze gegenüber nachfolgenden Quartalen entweder wegen verlängerter Zahlungsziele, aufsteigender Wartungsgebührensätze und/oder von Standardkonditionen abweichender Wartungsgebührensätze abgegrenzt werden.
Im 1. Quartal 1999 hatte die Richtlinie “SOP 97-2” einen positiven Effekt auf den Produktumsatz in Höhe von rund 40 Mio. EUR aufgrund des höher als erwartet ausgefallenen Rückgangs der Umsatzabgrenzung. Dies ist auf Änderungen des Beginns der Wartungszeit, auf die Verkürzung der Zahlungsziele sowie auf den gestiegenen Anteil des Softwareumsatzes mit bestehenden Kunden, für die bereits die Standardwartungskonditionen gelten, zurückzuführen.
Aufgrund der Saisonalität des Softwaregeschäfts der SAP führte die Anwendung dieser Rechnungslegungsrichtlinie zu bedeutenden Unterschieden zwischen HGB und US-GAAP bezogen auf die einzelnen Quartale 1998. Gleichwohl sind sie bezogen auf das Gesamtjahr relativ gering.
Behandlung von Gewinnen/Verlusten aus Kurssicherungsgeschäften
Im 1. Quartal 1999 hat die SAP neue Rechnungslegungsstandards für die Behandlung von Kurssicherungsgeschäften angewendet (“SFAS 133”). Dies hat dazu geführt, daß Fremdwährungsverluste aus Kurssicherungsgeschäften in Höhe von ungefähr 18 Mio. EUR mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Vor Anwendung von “SFAS 133” wären diese Verluste in die Kosten eingegangen und sind dementsprechend in dem ursprünglichen Ausblick des Vorstands auf das Quartal als solche berücksichtigt worden. Der Vorstand geht nicht davon aus, daß die Anwendung von “SFAS 133” einen bedeutenden Einfluß auf das Jahresergebnis haben wird.
Auflösung der Rückstellungen für STAR
Aufgrund des Kursverlustes der SAP-Vorzugsaktie sind die für das Mitarbeiterbonusprogramm STAR 1998 (“Stock Appreciation Rights”) gebildeten Rückstellungen im 1. Quartal 1999 zum Teil aufgelöst worden. Dies hatte einen positiven Effekt auf das Ergebnis vor Steuern in Höhe von rund 15,5 Mio. EUR zur Folge. Im 2. Quartal 1999 wird die SAP ein neues STAR-Programm (STAR 1999) einführen. Konsequenterweise werden dafür erforderliche Rückstellungen im weiteren Jahresverlauf gebildet, die das Ergebnis für den Rest des Jahres negativ beeinflussen könnten.