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Bei „Basel II“ handelt es sich um eine Eigenkapitalrichtlinie für Banken, die vom „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“ definiert wurde. Dieser Ausschuss setzt sich aus den Vertretern der Notenbanken und der Bankenaufsichtsbehörden der G10+Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und USA) zusammen.
Die Kernaussage von Basel II lautet: Die Eigenkapitalunterlegung des vergebenen Kredits soll sich am tatsächlichen, mit dem Kredit verbundenen Risiko orientieren. Einfacher gesagt: Je höher das Kreditrisiko, desto größer der Bedarf an Eigenkapital, um den Kredit abzusichern. Das Ziel, das mit den Basel-II-Richtlinien verfolgt wird, ist die Stabilisierung des internationalen Finanzsystems.
Gesetzliche Vorschriften, die sich aus den Basel-II-Richtlinien ergeben werden, zielen also unmittelbar auf die Finanzbranche. Etwaige Auswirkungen für die Industrie- und Dienstleistungsunternehmen leiten sich daher aus den Anforderungen an den Finanzsektor ab. Starttermin für die Basel-II-Richtlinien ist das Jahresende 2006. Die Vorgaben verlangen von den Finanzinstituten, dass auch historische Daten in die Ermittlung des Kreditrisikos einfließen. Die Folge: Eine ganze Reihe von Instituten handelt schon heute so, als wären die Richtlinien bereits in Kraft.
Vor allem im deutschsprachigen Raum stellt die Finanzierung durch Kreditinstitute eine wesentliche Liquiditätsquelle der Unternehmen dar. Eine Umfrage von EXCO, Grant und Thornton ergab im Jahre 2001, dass sich in Deutschland 66 Prozent der Unternehmen über Kredite finanzieren. Zum Vergleich: Der EU-Durchschnitt liegt bei nur 46 Prozent.

Auswirkungen auf Unternehmen

Um das Kreditrisiko abschätzen zu können, werden Banken potenzielle Kreditnehmer in Zukunft einem so genannten Rating unterziehen. Ein Rating ist vereinfacht eine Art Zeugnis über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. In reduzierter Darstellung entspricht ein gutes Rating niedrigen Kreditzinsen – ein schlechtes Rating führt dagegen zu hohen Zinsen.
Man unterscheidet zwei Kategorien von Kriterien, mit denen ein Rating erstellt wird. In der Gruppe der sogenannten „Hardfacts“ lassen sich alle Daten zusammenfassen, die quantitativer Natur sind. Als Beispiele seien hier nur Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität, Schuldentilgungsdauer, Fremdkapitalquote, Umsatzrentabilität, Personal- und Materialaufwandsquote, Umsatzwachstum etc. genannt. Hier werden in erster Linie die Kriterien betrachtet, die sich aus dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) beziehungsweise einer betriebswirtschaftlichen Auswertung ermitteln lassen. Für das Rating ist es von großer Bedeutung, dass alle diese Zahlen nicht nur als Ist-Zahlen, sondern auch als Planwerte mit einem Planungshorizont von rund zwei bis drei Jahren vorgelegt werden.
Die Liste der qualitativen Kriterien, der so genannten „Softfacts“, ist nicht genau definiert und hängt in ihrer Ausprägung sehr stark vom einzelnen Kreditinstitut ab. Im Rahmen der Softfacts geht es in erster Linie um die individuelle Einschätzung des Unternehmens und seiner Perspektiven in Bezug auf Entwicklungspotenziale und Flexibilität. Hier können neben qualitativen Kriterien wie der Positionierung im Markt, der Kundenorientierung oder Innovationsfähigkeit auch unternehmensspezifische Erfolgsfaktoren wie die Qualität des Managements sowie der Mitarbeiter bewertet werden.

Basel II und IAS/IFRS

Das Rating durch einen Kreditgeber verlangt von Unternehmen immer Transparenz und Vergleichbarkeit. Besonders letztere ist hier der zentrale Begriff, da das Ausfallrisiko eines Kredites immer mit den Ausfallrisiken anderer potenziell zu vergebender Kredite verglichen wird. Da das maximale Kreditvolumen je Bank begrenzt ist, bedeutet Kreditnachfrage immer auch Wettbewerb um liquide Mittel. Allerdings erweitert die Internationalisierung der Finanzmärkte auch für den Mittelstand die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Finanzierung. Die Zugangsvoraussetzung zum internationalen Kapitalmarkt sind international vergleichbare Unternehmensabschlüsse, deren Grundlage durch die Rechnungslegung nach IAS/IFRS gelegt wird. IAS steht für International Accounting Standards, während IFRS die Abkürzung für International Financial Reporting Standards ist. Die IAS/IFRS werden vom IASB (International Accounting Standards Board) mit Sitz in London festgelegt. Ein wesentliches Ziel der IAS/IFRS-konformen Rechnungslegung ist es, international vergleichbare Jahresabschlüsse zu erhalten.

Wechselwirkung zwischen Basel II und IAS/IFRS

Auf den ersten Blick erscheint es so, als sei ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland von dem Zwang, eine parallele IAS/IFRS-konforme Buchhaltung einzuführen, nicht betroffen. Die Realität sieht anders aus. Die Richtlinie für börsennotierte Unternehmen, einen IAS/IFRS-konformen konsolidierten Jahresabschluss vorzulegen, bedeutet, dass in diesen Jahresabschluss nur IAS/IFRS-konforme Zahlen einfließen dürfen. Das heißt, dass alle Konzerne sowie deren mittelständische Unternehmenstöchter einerseits einen Jahresabschluss nach nationalem Recht für die Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen und auch zur Ausschüttungsermittlung aufstellen, andererseits aber auch einen IAS/IFRS-konformen Jahresabschluss erstellen müssen.
Ein mittelständisches, konzerngebundenes Unternehmen konkurriert außerdem zumindest durch die Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien mit anderen mittelständischen Unternehmen um liquide Mittel. Um das Risiko der Kreditvergabe wirklich abschätzen zu können, werden die Kreditgeber vergleichbare Zahlen fordern. Dies bedeutet, dass das Unternehmen, das bisher nur HGB-Zahlen präsentiert hat, in Zukunft IAS/IFRS-konforme Zahlen präsentieren muss. Vor allem unter dem Aspekt der Nutzung des internationalen Kapitalmarktes gewinnt dies an Bedeutung. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Finanzierung erleichtert ein IAS/IFRS-konformer Jahresabschluss den Zugang zum internationalen Kapitalmarkt.

Fazit

Basel II und IAS/IFRS stellen große Herausforderungen an ein modernes Rechnungswesen dar. Basel II verpflichtet die Unternehmen, genaue Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Einführung von IAS/IFRS hat vor allem Auswirkungen auf die bilanzielle Bewertung und macht zwangsweise eine parallele Rechnungslegung nach lokalem Recht und IAS/IFRS notwendig. Kapitalmarktorientierten Unternehmen ist die Entscheidung, ob neben dem lokalen auch ein IAS/IFRS-Abschluss präsentiert werden soll, durch die Europäische Union abgenommen worden; sie müssen ihren konsolidierten Jahresabschluss ab 2005 IAS/IFRS konform präsentieren. Den mittelständischen Unternehmen, sofern sie nicht konzerngebunden sind, steht diese Entscheidung noch bevor. Hier sind Aufwand und Chancen sorgfältig abzuwägen. Auf der einen Seite bietet ein IAS/IFRS-Jahresabschluss eine gute Grundlage für den Zugang zum internationalen Kapitalmarkt, auf der anderen Seite ist die IAS/IFRS-Einführung mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden.

Thomas Jordan