Walldorf — Die Deutsche Börse AG hat der SAP AG überraschend mitgeteilt, dass der Arbeitskreis „Aktienindizes“ bereits Anfang Dezember entschieden hat, zukünftig bei der Ermittlung des „Free Floats“ für die Gewichtung in den Aktienindizes auch Aktienbesitz von solchen Familienmitgliedern von Großaktionären (mind. 5%) dem Festbesitz zuzurechnen, deren Aktienbesitz oder -handel nicht von den gesetzlichen Meldepflichten nach WpHG erfasst ist.
Das bedeutet zum Beispiel, dass auch Aktienbestände von Familienmitgliedern von Großaktionären, die zugleich Organmitglieder des Emittenten sind, erfasst werden, obwohl diese nicht im Haushalt der Meldepflichtigen leben und deshalb nicht unter die Meldepflichten im Rahmen der Directors’-Dealings-Bestimmungen fallen. Darüber hinaus wird im Allgemeinen der zugrunde liegende Begriff „Familie“ in höchst unterschiedlicher Weise interpretiert. Diese Entscheidung wurde heute der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Wir bedauern sehr, dass es uns nicht ermöglicht wurde, vor dieser Maßnahme unsere Bedenken zu erläutern und unser Anliegen einer ordentlichen Prüfung zu unterziehen. Die SAP unterstützt bei der Bildung des DAX die Berücksichtigung der frei handelbaren Volumina. Die SAP muss aber im Interesse einer transparenten und nicht willkürlichen Entscheidung darauf drängen, dass nur solche Kriterien bei der Definition des „Free Floats“ zur Anwendung kommen, deren zugrunde liegende Tatsachen für den Emittenten, die Börse und die Öffentlichkeit etwa aufgrund staatlich überwachter Offenlegungspflichten aus Prospekt- oder Zulassungsfolgepflichten zeitnah zugänglich sind.
Die jetzt von der Deutschen Börse AG getroffene Entscheidung führt aber zu einer ungeregelten Praxis, die zu willkürlichen und zufälligen Ergebnissen und damit Änderungen in Indexgewichtung und –zusammensetzung führt, da, soweit keine gesetzlichen Meldepflichten greifen, im Regelfall keine verlässlichen Daten über den Aktienbesitz von Familienangehörigen – wie immer dieser Personenkreis zu ermitteln ist – vorliegen.
Im Fall der SAP ist die nun angekündigte rechnerische Reduktion des „Free Floats“ nur möglich, weil die SAP – im Interesse einer transparenten Kommunikation mit den Aktionären – im Geschäftsbericht weit mehr Details über die Aktionärsstruktur bekannt gibt als dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, nämlich die Anzahl der von Kindern der Großaktionäre gehaltenen Aktien. Hätte die SAP nur die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereitgestellt, hätte die Deutsche Börse AG über keine Informationen für die jetzt getroffene Maßnahme verfügt. Die Deutsche Börse AG „bestraft“ daher diese zusätzliche Transparenz.
Da diese Informationen freiwillig bereitgestellt wurden und sich die zugrunde liegende Tatsache mittlerweile geändert haben könnte, erfolgte die Ermittlung der Indexgewichtung auch deshalb zwangsweise willkürlich. Die SAP behält sich daher rechtliche Schritte vor, um gegebenenfalls überprüfen zu lassen, ob ein privatwirtschaftliches Institut in so freier Form in den Finanzmarkt eingreifen kann. Dieses Vorgehen ist im Interesse unserer Aktionäre. Im Interesse der internationalen Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland wäre ein Vorgehen der Deutsche Börse AG, welches nicht zu zufälligen Ergebnissen aufgrund strittiger und nicht nachvollziehbarer Kriterien führt, wünschenswert gewesen.
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