Was können WLANs heute leisten, was können sie im Vergleich zu einem herkömmlichen Netz noch nicht?
Grimm: WLANs lassen sich in Gebäuden ohne Infrastruktur oder Messeständen schnell, flexibel und kostengünstig installieren und wieder deinstallieren. Über eine technische Infrastruktur gestatten sie unterschiedlichen Nutzergruppen wie Mitarbeitern, Gästen oder Dienstleistern gesicherten Zugriff. Sie können ebenso sicher gemacht werden wie kabelgebundene Netze. Damit ermöglichen sie mobiles, flexibles, ortsunabhängiges Arbeiten. Allerdings sind WLANs derzeit noch auf geringere Bandbreiten beschränkt. Die Verfügbarkeit der Funkstrecke kann nicht garantiert werden, da sie von externen Störquellen beeinflussbar ist.
Wie funktionieren WLANs?
Grimm: WLANs basieren auf den Standards IEEE 802.11b (Übertragungsrate elf Megabit pro Sekunde – Mbit/s) und 802.11g (Übertragungsrate 54 Mbit/s). Die drahtlose Kommunikation findet zwischen einem Zugangspunkt zum drahtgebundenen Netz (Access Point) und einem mobilen Endgerät (Notebook, PDA oder Tablet PC mit WLAN-Adapter) statt. Eine im Betriebssystem integrierte Schnittstelle ebnet die Kommunikation mit dem Funk. Die Daten werden über ein 2.4GHz-Frequenzband übermittelt. Damit eignet sich die Wireless-LAN-Technologie für die Datenübertragung innerhalb, aber auch außerhalb von Gebäuden. Die Sicherheitsfunktionen werden über den Software-Client geregelt.
Wie groß kann die physische Ausdehnung eines WLAN maximal sein?
Grimm: Die Ausdehnung wird weniger von der Technologie als von der Qualität und Ausrichtung der Antennen eingeschränkt. Mobiliar oder Trennwände sind Störquellen. Ein Richtwert für die Ausdehnung in Gebäuden sind schätzungsweise 100 Meter. Wichtiger aber als die physikalische Ausdehnung ist die Anzahl der Nutzer im Empfangsbereich der Access Points. Die Dichte der Infrastruktur, also die Anzahl der Access Points sollte der Nutzerzahl angepasst werden.
Können verschiedene, zu eng beieinander liegende WLANs einander irritieren?
Grimm: Allerdings. Bei der Ausstattung eines WLAN muss besonders darauf geachtet werden, dass auf dem verfügbaren Frequenzband von 2.4 Gigagherz (Ghz) nur eine begrenzte Anzahl von Sendekanälen vorhanden ist. Dies bedeutet wiederum, dass sich angrenzende WLANs beziehungsweise Access Points – egal ob vom selben oder einem anderen Netz – nur begrenzt überschneiden dürfen.
Welche Sicherheitsrisiken für WLANs gilt es zu beachten? Wie beugt Lufthansa Systems ihnen vor?
Grimm: In ihrer Basiskonfiguration ist die WLAN-Technologie grundsätzlich als unsicher einzustufen. Sowohl völlig ungesicherte WLANs – ohne Datenverschlüsselung und Benutzerauthentifikation – als auch einfache marktübliche Sicherheitsstandards wie WEP-Verschlüsselung sind nicht für den Einsatz in Unternehmensnetzen geeignet. Um ein WLAN sicher zu machen, genügt es nicht, lediglich die Funkstrecke abhörsicher zu machen und vor Entschlüsselung zu schützen. Die Integration in ein Unternehmensnetz erlaubt beispielsweise, auch das WLAN in dessen Sicherheitskonzept einzubinden. Zum Sicherheitsstandard von Unternehmensnetzen gehören eine gesicherte Verbindung der Funkstrecke und eine verlässliche Benutzerauthentifikation.
Ist es für ein Unternehmen, das ein WLAN nutzen möchte, nicht sicherer, selbst eines zu entwickeln – anstelle eines externen Dienstleisters?
Grimm: Nein, da WLANs als Bestandteil des Unternehmensnetzes entwickelt werden sollten, ist es für das Unternehmen am sichersten, sich auf das Knowhow externer Spezialisten zu verlassen.
Wer außer den viel umworbenen vielreisenden Entscheidern benötigt ein WLAN?
Grimm: Schon im ganz normalen Alltag bieten sich den Mitarbeitern viele neue Arbeitsformen: Projektgruppen können flexibel in Projekt- oder Meetingräumen oder am Arbeitsplatz eines Kollegen arbeiten. Temporäre Mitarbeiter wie externe Berater erhalten schnellen Zugriff auf notwendige Ressourcen. Aufenthaltsbereiche wie die Cafeteria können spontan als mobiles Büro fungieren. Im Seeheimer Schulungszentrum der Lufthansa beispielsweise besteht eine WLAN-Infrastruktur. Die Mitarbeiter haben somit die Möglichkeit, auch während eines Schulungsaufenthalts – das Heim umfasst auch etwa 400 Gästebetten – auf das Unternehmensnetz zuzugreifen. So erhalten Gäste, Kunden und Lieferanten separat Zugriff auf das Internet und die eigenen Unternehmensressourcen.
Können die Kosten für WLANs bestimmten Nutzern zugeordnet werden?
Grimm: Beim Betrieb einer WLAN-Infrastruktur fallen Kosten auf Seiten des Endgerätes und der Netzwerkinfrastruktur an. Die Kosten für das Endgerät, beispielsweise für die Verwaltung des Nutzerkontos, die Installation oder die Konfiguration des Endgerätes, lassen sich einfach auf die jeweiligen Nutzer übertragen. Die anfallenden Kosten für die Infrastruktur (beispielsweise Netzwerkkomponenten wie Access Points) lassen sich nur schwer bestimmten Nutzern zuordnen. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade bei Corporate WLANs der größte Nutzen dann entsteht, wenn sich ein Benutzer in fremden Unternehmensbereichen befindet. Lufthansa Systems verfolgt deshalb das Konzept einer flächendeckenden WLAN-Infrastruktur. Damit lassen sich die Kosten auf die Gesamtzahl der Nutzer umlegen.
Gibt es bereits gesetzliche Vorschriften zu WLANs auf nationaler, EU- oder internationaler Ebene?
Grimm: In Deutschland ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die zuständige Behörde. Sie kümmert sich um die Einhaltung bestimmter Frequenzbereiche und einer bestimmten Sendeleistung. In den USA ist beispielsweise eine erheblich höhere Sendeleistung möglich. Wenn ein WLAN in öffentlichen Bereichen betrieben wird, muss die Behörde darüber informiert werden. Auch muss darauf geachtet werden, dass sich mehrere fremde WLAN-Netze nicht gegenseitig stören.
