Aufgrund einer Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung müssen Unternehmen bei Lieferungen ins EU-Ausland eine Gelangensbestätigung einholen – nur dann können sie Umsatzsteuerfreiheit in Anspruch nehmen. Diese Änderung sorgt für Fragen: Wie sehen die Prozesse in der Praxis aus? Ist eine IT-gestützte Abwicklung überhaupt notwendig? Ein Erklärfilm von WSW gibt auf anschauliche Art und Weise Antworten und beschreibt den Prozess der Gelangensbestätigung. Der Film kann auf YouTube und der WSW-Webseite angesehen werden.
Mithilfe des SAP-basierten und voll integrierten SPEEDI-Add-ons „Gelangensbestätigung“ können Unternehmen das Dokument durch Einzel- oder Sammelverarbeitung unmittelbar in den SAP-Lösungen erzeugen und direkt an die Kunden übermitteln. Als Übertragungsmedien stehen Fax, E-Mail und insbesondere EDI zur Verfügung. Die EDI-Nachricht wird als EDIFACT RECADV erzeugt und entspricht den Vorgaben des § 17a der UStDV. Aktuell hat WSW das Add-on um eine Gelangensbestätigung auf Kundenseite erweitert. Der Verband der Automobilindustrie hat hierzu sogar die Empfehlung VDA 4989 herausgebracht. Größter Vorteil: Durch Nutzung der EDI-Nachricht entfallen sowohl beim Kunden als auch beim Lieferanten die manuellen Tätigkeiten.