Die Nutzung von Daten muss mehr gefördert werden – rechtliche Hürden und bürokratische Anforderungen müssen abgebaut werden.
Nicht zuletzt hat die Bekämpfung der Coronapandemie gezeigt, dass der Rückstand Deutschlands im Bereich der Digitalisierung erheblich ist. „Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch“, stellt deshalb auch die Bundesregierung in ihrer am 31. August 2022 vorgestellten Digitalstrategie (Digitalstrategie 2022) fest. Nicht nur die fehlendende technische Infrastruktur bremst den technischen Fortschritt. Auch der unzureichende, unklare und zersplitterte Rechtsrahmen sowie die einseitig auf den Datenschutz fokussierte Rechtsanwendung sind Haupthindernisse einer besseren Nutzung von Daten. Ganz besonders das Gesundheitssystem wird dadurch ausgebremst.
Das Konsortial-Projektes CLINIC 5.1
Im Rahmen des Konsortial-Projektes CLINIC 5.1 entwickeln Industrie, das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Universität Heidelberg zusammen mit dem Universitätsklinikum Heidelberg beispielhaft anhand des Prostatakarzinoms neue und marktorientierte Formen von KI-basierter Entscheidungsunterstützung für Ärzte. Dadurch lassen sich in allen Phasen der Diagnostik, Therapieempfehlung und Therapiedurchführung innovative Werkzeuge zur Entscheidungsunterstützung auf Basis von vorhergehenden Therapien, Diagnosen und Studien etablieren. Ein zukunftsweisender Schritt in die personalisierte Medizin inklusive neuer patientenorientierter und ethischer Behandlungsstrategien mit der Möglichkeit zur individuell maßgeschneiderten Therapieempfehlung. Mehr Details zu diesem Projekt finden Sie hier.
Aufgabe des Arbeitspakets 4 (AP 4) “Daten als Wirtschaftsgut” innerhalb von CLINIC 5.1 ist es, eine Empfehlung zu formulieren, wie sich Daten für medizinische Zwecke zum Wohle von Patienten und damit der Gesellschaft effektiver verwerten lassen.
Mit einem Positionspapier verdeutlicht die SAP, welche Handlungsempfehlungen sie nach Bearbeitung des AP 4 von CLINIC 5.1 an Politik und Verbände ausspricht, wie durch Teilen und Verwenden sensitiver Gesundheitsdaten die Gesundheitsversorgung aller verbessert werden kann und wie Daten als Wirtschaftsgut in einem größeren Umfang und effizienter verwendet werden können. Schwerpunkt des Papiers sind Gesundheitsdaten, an deren Beispiel die wesentlichen Punkte und Ergebnisse beispielhaft dargestellt werden, die Nutzung von Daten im Allgemeinen werden ebenfalls darin behandelt.
Nachdem im ersten Schritt der bestehende Rechtsrahmen aufgezeigt und der Verbesserungsbedarf identifiziert worden war, zielt das Positionspapier nun darauf ab mögliche Lösungen für die aufgezeigten Problempunkte und -felder herauszuarbeiten. Diese Lösungsvorschläge richten sich vornehmlich an die Politik.
Daten als Wirtschaftsgut
Die Bedeutung von Daten für eine bessere und effizientere Medizin und medizinische Versorgung liegen auf der Hand: Eine effizientere Nutzung von Daten trägt dazu bei Krankheiten vorzubeugen, Leben zu verlängern und sorgt für eine kostengünstigere und damit auch gerechtere medizinische Versorgung. Es müssen die notwendigen Rahmenbedingungen für eine digitale, vernetzte und moderne Medizin der Zukunft geschaffen werden. Dazu bedarf es einer konsequenten Förderung der Datennutzung durch Wissenschaft, öffentliche Hand und Unternehmen, die auch die Sekundärnutzung von Daten ermöglicht sowie von Forschungskooperationen und von personalisierter Medizin.
Um dies zu erreichen, sind Anreize für die Generierung, Analyse, Selektion, Veredlung und Verwertung von Gesundheits- und Maschinendaten sowie für das Teilen dieser Daten mit anderen Akteuren nötig. Es gilt rechtliche Hürden abzubauen und ein gesetzliches Normenwerk zu etablieren, das für Anbieter und Nutzer ausreichende Möglichkeiten schafft, die Daten rechtssicher zu nutzen.
Gerade im Gesundheitsbereich ist es weder mit dem Schutzauftrag des Grundgesetzes (Art. 2 Abs. 2 GG) vereinbar, noch können es sich Deutschland und die EU wirtschaftlich leisten, unnötige rechtliche Hürden und Unklarheiten weiterhin aufrecht zu erhalten oder gar neue aufzutürmen. Die europäische Initiative des geplanten European Health Data Space (EHDS) und das im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) müssen realistisch und unbürokratisch erfüllbare Voraussetzungen eindeutig benennen und klarstellen, dass eine Nutzung gewünscht, gefördert und datenschutzrechtlich möglich ist, wenn die so klar formulierten Bedingungen eingehalten sind. Das gilt gerade auch für das Verhältnis dieser Gesetze zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Wenn die Bedingungen erfüllt sind, unter denen eine Datennutzung im EHDS und nach dem GDNG erlaubt ist, muss eindeutig klargestellt sein, dass damit auch die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind. Das Einhalten der allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsätze muss dabei selbstverständlich weiter gelten.
Diese Themen können – und müssen – durch entsprechende ausdrückliche gesetzgeberische Regeln insbesondere im EHDS und in einem GDNG sowie durch die Entwicklung und Bereitstellung von Best Practices erreicht werden. In einer Anlage zum Positionspapier werden konkrete Vorschläge für eine Anpassung des bereits veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission zum EHDS ausgeführt.
Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.