SAP begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts, seine Vorermittlungen abzuschließen und kein Missbrauchsverfahren gegen SAP einzuleiten.
Wie die Behörde feststellt, verfügen Kunden und Partner der SAP über ausreichende und zulässige technische Möglichkeiten, Daten aus SAP‑Systemen zu extrahieren und in Lösungen anderer Anbieter zu nutzen. Auch die SAP API-Policy beschränkt diese Möglichkeiten nicht.
Zum Bereich Process Mining führt das Bundeskartellamt aus, dass SAP unterschiedliche, wettbewerbskonforme Lizenzmodelle anbietet, einschließlich Optionen ohne SAP Signavio. Die Einschätzung des Bundeskartellamts bestärkt SAP darin, Kunden einen diskriminierungsfreien und praktikablen Zugang zu ihren Daten zu ermöglichen und gleichzeitig Wahlfreiheit bei der Nutzung von SAP‑ und Drittanbieter‑Lösungen sicherzustellen.


