Walldorf — Die SAP gab heute die Ausschreibung für das Mandat zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 im Bundesanzeiger bekannt.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Interesse an der Ausschreibung haben, werden gebeten uns Ihre Interessensbekundung sowie die Antworten der Präqualifikationsfragen bis 22. April 2020 zuzusenden. Weitere Informationen zum Prüfungsumfang, die Präqualifikationsfragen sowie zum Ausschreibungsverfahren finden Sie im folgenden Dokument.
Investor Relations:
Stefan Gruber, +49 (6227) 7-44872, investor@sap.com, CET
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Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen, die keine vergangenheitsbezogenen Tatsachen darstellen, sind vorausschauende Aussagen wie im US-amerikanischen „Private Securities Litigation Reform Act“ von 1995 festgelegt. Wörter wie „vorhersagen“, „glauben“, „schätzen“, „erwarten“, „voraussagen“, „beabsichtigen“, „planen“, „davon ausgehen“, „können“, „sollten“, „werden“ sowie ähnliche Begriffe in Bezug auf SAP sollen solche vorausschauenden Aussagen kennzeichnen. SAP übernimmt keine Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, vorausschauende Aussagen zu aktualisieren oder zu korrigieren. Sämtliche vorausschauenden Aussagen unterliegen unterschiedlichen Risiken und Unsicherheiten, durch die die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen abweichen können. Auf die Faktoren, die das zukünftige finanzielle Abschneiden von SAP beeinflussen könnten, wird ausführlicher in den bei der US-amerikanischen „Securities and Exchange Commission“ (SEC) hinterlegten Unterlagen eingegangen, unter anderem im letzten Jahresbericht Form 20-F. Die vorausschauenden Aussagen geben die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. Dem Leser wird empfohlen, diesen Aussagen kein unangemessen hohes Vertrauen zu schenken.
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