SAP SE
Walldorf
Bekanntmachung der SAP SE, Walldorf,
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG
– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –
- Es ist beabsichtigt, die SAP Portals Europe GmbH (Amtsgericht Mannheim, HRB 351835) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die SAP SE als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Die Übernahme des Vermögens der SAP Portals Europe GmbH erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022, 24:00 Uhr. Vom 01. Januar 2023, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“) an bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der SAP Portals Europe GmbH gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der SAP Portals Europe GmbH als für Rechnung der SAP SE geführt.
Die SAP SE ist die einzige Gesellschafterin der SAP Portals Europe GmbH. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden SAP SE ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich. - Die Aktionäre der SAP SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG).
- Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen zugänglich:
- Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der SAP SE und der SAP Portals Europe GmbH
- Die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022:
Rechnungslegung 2020 der SAP SE nach HGB
Rechnungslegung 2021 der SAP SE nach HGB
Rechnungslegung 2022 der SAP SE nach HGB
Jahresabschluss der SAP Portals Europe GmbH 2020
Jahresabschluss der SAP Portals Europe GmbH 2021
Jahresabschluss der SAP Portals Europe GmbH 2022
SAP SE, 30. Juni 2023
Der Vorstand