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Das LkSG soll die Lieferkettentransparenz erhöhen, Menschenrechte und Umweltschutz stärken. Bei Verstößen drohen drastische Bußgelder. Wir sagen, welche Unternehmen es betrifft, wie sie damit verbundene Risiken senken – und warum das LkSG auch eine Chance ist.

Rund 80 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kommen ihren Sorgfaltspflichten in puncto Lieferketten bisher unzureichend nach. Das geht aus dem Abschlussbericht des „Monitorings zum Stand der Umsetzung der fünf Kernelemente des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ hervor, den die Bundesregierung im Oktober 2021 vorgelegt hat.

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werden Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für das Handeln aller Partner innerhalb ihrer Lieferkette zu übernehmen, also sowohl von Lieferanten der Vorprodukte als auch von all jenen, die die eigenen Erzeugnisse weiterverarbeiten oder -verkaufen.
Welche Unternehmen von dem Gesetz betroffen sind, welche Auswirkungen es konkret für sie hat, wie sie damit umgehen sollten, und welchen Beitrag SAP in diesem Zusammenhang leistet – diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.
Und wir sagen, warum das LkSG auch eine Chance ist.

Woran orientieren sich die im Lieferkettengesetz definierten Standards?

Die eingeforderten Sorgfaltspflichten orientieren sich an den ESG-Eckpfeilern Environment, Social, Governance, also Umweltschutz, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung und führen weltweit zu neuen gesetzlichen Regelungen. Zum Beispiel sind menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Teil der zweiten Säule der UN-Leitprinzipien und in einigen Ländern durch entsprechende Gesetze bereits reguliert. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden sie nun auch in Deutschland verpflichtend.
Das Gesetz soll die Transparenz erhöhen, Menschenrechte stärken und zugleich für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb sorgen. Bei Verstößen drohen Unternehmen drastische Bußgelder.

Welche Verstöße gegen Arbeitsschutz und Menschenrechte in der eigenen Lieferkette werden – zum Beispiel – nicht mehr geduldet?

  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei,
  • Missachtung des Arbeitsschutzes,
  • Vorenthalten angemessener Löhne.

Welche Verstöße gegen Umweltstandards werden – zum Beispiel – nicht mehr geduldet?

  • Schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch,
  • Herstellung, Verwendung und Behandlung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen),
  • Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (Stockholmer Übereinkommen, POPs-Übereinkommen).

Welche Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz für Deutschland betroffen?

Das LkSG betrifft alle in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten ab Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser Schwellwert auf 1000 Mitarbeitende sinken. Indirekt kann das Gesetz allerdings auch kleinere Unternehmen betreffen – sofern sie Teil der Lieferkette von größeren sind.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz?

Unternehmen, die von Verstößen erfahren und keine Abhilfemaßnahmen ergreifen, drohen Zwangsgelder von bis zu 50.000 Euro und Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes – wenn dieser mehr als 400 Millionen Euro beträgt.

Darüber besteht die Möglichkeit, Unternehmen bis zu drei Jahre lang von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Zudem sind Unternehmen zu Auskünften und zur Herausgabe von Daten verpflichtet.

Warum ist das Lieferkettengesetz auch eine Chance?

Die beschriebenen Standards bestimmen mittlerweile den öffentlichen Diskurs, und Stakeholder fordern ihre Beachtung immer mehr ein. Deshalb verschieben sich auch auf den Finanzmärkten die Prioritäten sichtbar in Richtung nachhaltiger Investments.

Reputation ist also wichtiger denn je, und Reputationsverlust durch Verstöße gegen das Lieferkettengesetz unter Umständen kostspieliger als irgendwelche Bußgelder.
Deshalb liegt in der Beachtung der Regeln für die Unternehmen auch eine große Chance, bietet sie ihnen doch die Gelegenheit, sich vom Wettbewerb abzugrenzen, mit Vertrauenswürdigkeit und Resilienz zu punkten.

Ein europaweit geltendes Lieferkettengesetz ist ebenfalls bereits in Sicht. Es soll bis spätestens 2024 verabschiedet werden und sieht schärfere Regeln als das deutsche LkSG vor – etwa einen größeren Anwendungsbereich, Sorgfaltspflichten auch jenseits der unmittelbaren Lieferanten sowie eine zivilrechtliche Haftung.
Die Vorgaben des deutschen Gesetzes so schnell wie möglich umzusetzen ist also auch eine sinnvolle Vorbereitung auf die Zukunft.

Welchen Beitrag leistet SAP bei diesem Thema?

Die SAP hat Nachhaltigkeit schon vor einigen Jahren ins Zentrum ihrer Unternehmens- und Produktstrategie gestellt. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um eine LkSG-Lösung bereitzustellen, die Kunden aller Größen und Branchen helfen kann, effizienter und effektiver LkSG-konform zu arbeiten.

Die Lösung wird im Kontext unserer Risk Aware Procurement-Produktvision entworfen. Dabei konzentrieren wir uns auf drei Werttreiber: Risikotransparenz im Kernprozess, vollständige Informationsbasis und digitale Kollaboration.

  • Kaum ein Unternehmen möchte Lieferanten beauftragen, die hohe Risiken eingehen. Deshalb stellen wir aktuelle Risikobewertungen von Lieferanten bei der Lieferantenauswahl im Beschaffungsprozess bereit.
  • Für ein vollständiges Risikoprofil über sämtliche unmittelbare Lieferanten arbeiten wir an der Auswertung zahlreicher interner und externer Datenquellen.
  • Einmal erkannt, müssen Risiken in enger Zusammenarbeit mit Lieferanten reduziert, sowie ihre Umsetzung sauber dokumentiert werden.

So setzt sich SAP für einen risikobewussten Beschaffungsprozess ein. Und dies kann ein erster Schritt sein auf dem Transformationspfad zu resilienten und nachhaltigen Wertschöpfungsnetzwerken.

Weitere Informationen zu LkSG-Lösungen der SAP finden Sie hier.

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