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Bekanntmachung der bevorstehenden Verschmelzung Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf SAP SE

Bekanntmachung der SAP SE, Walldorf,
gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG

– Hinweis auf bevorstehende Verschmelzung –

  1. Es ist beabsichtigt, die Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht München, HRB 124384) als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die SAP SE als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Die Übernahme des Vermögens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2024, 0:00 Uhr („Verschmelzungsstichtag“). Vom Verschmelzungsstichtag bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG gelten alle Handlungen und Geschäfte der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung als für Rechnung der SAP SE geführt.

    Die SAP SE ist die einzige Gesellschafterin der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden SAP SE ist gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der SAP SE zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 a), § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3, § 60 UmwG.

  2. Die Aktionäre der SAP SE, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, werden auf ihr Recht hingewiesen, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 3 UmwG).
  3. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der SAP SE ist entbehrlich, da der SAP SE sämtliche Geschäftsanteile an der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.
  4. Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind folgende Unterlagen zugänglich:
    1. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der SAP SE und der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
    2. Die Jahresabschlüsse und, soweit erforderlich, die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023:

      Rechnungslegung 2021 der SAP SE nach HGB
      Rechnungslegung 2022 der SAP SE nach HGB
      Rechnungslegung 2023 der SAP SE nach HGB
      Jahresabschluss der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2021
      Jahresabschluss der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2022
      Jahresabschluss der Hybris Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2023

 

SAP SE, 26. April 2024

Der Vorstand

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