Neue Rahmenvereinbarung: SAP treibt Digitalisierung der Bundesverwaltung voran

Newsbyte

SAP NEWSBYTE — 11. Juni 2024 Die Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat SAP Deutschland SE & Co. KG den Zuschlag für eine wegweisende Rahmenvereinbarung erteilt. Diese Vereinbarung betrifft die Überlassung und Pflege von SAP-Software sowie die Bereitstellung von SAP-Cloud-Services und Dienstleistungen.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt für die Digitalisierung in Deutschland, indem den mehr als 50 abrufberechtigten Behörden sowie weiteren Bedarfsträgern der unmittelbaren Bundesverwaltung eine neue Rahmenvereinbarung für SAP-Produkte und -Services zur Verfügung steht. Die Vereinbarung umfasst sowohl on Premise Lösungen als auch SAP Cloud Lösungen und SAP Consulting Leistungen.

Die neue Rahmenvereinbarung ermöglicht durch ein vereinfachtes Abrufverfahren den Behörden einen einfacheren Zugriff auf SAP On-Premise-Produkte. Zudem sind die EVB-IT Cloud und Dienstleistungsverträge mit AVV/DPA verhandelt und vorausgefüllt, was die Standardisierung und Vereinfachung der Lösungen erleichtert. Diese Rahmenvereinbarung ist im Kaufhaus des Bundes (KdB) unter der RV-Nummer 21884 zu finden und hat eine Laufzeit von 2 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zweimal ein Jahr.

Mit der neuen Rahmenvereinbarung freut sich SAP, ein wichtiges Instrument für die Cloud-Transformation der Bundesverwaltung bereitzustellen. Nikolaus Hagl, Mitglied der Geschäftsführung der SAP Deutschland, betont: „Diese Rahmenvereinbarung markiert einen weiteren Meilenstein in der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Öffentlichen Verwaltung und SAP. Die Digitalisierung Deutschlands und die Cloud-Transformation der Verwaltung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, und wir freuen uns darauf, diese mit unseren Kunden und Partnern zu gestalten. “

Weitere Presseinformationen finden Sie im SAP News Center.

Folgen Sie SAP unter @SAP.

Ansprechpartner für die Presse: 

Dana Roesiger, +49 6227 7 63900, dana.roesiger@sap.com, CET

SAP-Pressebereich; press@sap.com  

# # # 

Dieses Dokument enthält vorausschauende Aussagen, das heißt Vorhersagen, Prognosen oder andere Aussagen zu zukünftigen Ereignissen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen, Voraussagen und Annahmen, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen, was dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Resultate erheblich hiervon abweichen können.  Zusätzliche Informationen zu diesen Risiken und Unsicherheiten finden Sie in den von uns bei der US-amerikanischen „Securities and Exchange Commission“ (SEC) eingereichten Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschnitt zu den Risikofaktoren des SAP-Jahresberichts 2023 auf dem Formular 20-F.

© 2024 SAP SE. Alle Rechte vorbehalten.  
SAP und andere in diesem Dokument erwähnte Produkte und Dienstleistungen von SAP sowie die dazugehörigen Logos sind Marken oder eingetragene Marken der SAP SE in Deutschland und anderen Ländern. Zusätzliche Informationen zur Marke und Vermerke finden Sie auf der Seite http://www.sap.de/copyright.

Abonnieren Sie den SAP News Center Newsletter